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Test 20 Minuten nach letztem Glas

Oberlandesgericht Karlsruhe fällt Urteil zur Alkoholkontrolle

Karlsruhe (dpa). Zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Alkoholkontrolle im Straßenverkehr müssen mehr als 20 Minuten liegen.
Zwischen letztem Glas und Alkoholkontrolle müssen mindestens 20 Minuten liegen.

Werden die vorgeschriebenen Abstände von den Polizisten nicht eingehalten, sind die Messergebnisse unter Umständen nicht gültig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Damit hatte eine 21-jährige nach einer Beschwerde vorerst Erfolg.
Die Frau war im vergangenen Frühjahr am frühen Morgen in eine Polizeikontrolle geraten. Da die Fahrerin nach Alkohol roch, musste sie pusten. Zuvor hatte sie angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Beamten verzichteten deshalb auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab 0,3 Milligramm pro Liter Alkohol in der Atemluft. Das entspricht etwa 0,6 Promille Alkohol im Blut.
Vor Gericht widerrief die Frau ihre Aussage und gab an, nach Ende der Nachtschicht auf dem Nachhauseweg noch eine Dose »Cola-Bier« auf einem Parkplatz getrunken zu haben. Die Wartezeit sei daher nicht eingehalten gewesen. Das Amtsgericht hielt die Messung dennoch für gültig und verurteilte die 21-Jährige zu einer Geldbuße von 250 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
Der 1. OLG-Bußgeldsenat hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück. Ein Sachverständiger soll nun klären, ob die fehlende Wartezeit das Messergebnis zu Ungunsten der Frau verfälscht hat. Das OLG begründete dies damit, dass nach dem standardisierten Messverfahren erst nach 20 Minuten die Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen sind. Az: 1 Ss 32/06

Artikel vom 13.05.2006