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Todesfahrer: Rechtsmittel gegen Haftstrafe eingelegt

28-Jähriger soll für 18 Monate ins Gefängnis


Bielefeld (hz). Heiko F., der Todesfahrer von der Jöllenbecker Straße, hat über seine Rechtsanwälte Uwe Maeffert und Mario Prigge Rechtsmittel gegen das am 3. Mai vom Schöffengericht Bielefeld gefällte Urteil eingelegt. Entsprechende Schreiben der Verteidiger des Angeklagten gingen am Donnerstag wenige Stunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist im hiesigen Amtsgericht ein.
Ob die Verteidigung des 28-Jährigen mit dem eingelegten Rechtsmittel die Berufung in der nächsten Instanz (Landgericht) oder die Revision anstrebt, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Wie zuletzt in der Ausgabe vom 4. Mai berichtet, war der aus Minden stammende Heiko F. wegen des Unfalls mit tödlichem Ausgang vom 30. Oktober 2004 zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Damals hatte der vermutlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende 28-Jährige mit seinem schwarzen Porsche Boxter den 19-jährigen Oktay K. an der Ecke Jöllenbecker-/Bahnhofstraße angefahren und lebensgefährlich verletzt am Unfallort zurück gelassen. Nach einer Amokfahrt durch die Bielefelder Innenstadt war Heiko F. zunächst untergetaucht, hatte sich dann in Begleitung seines Anwaltes eine Woche später der Polizei gestellt. Das Unfallopfer aus Hillegossen war im Januar vergangenen Jahres auf der Intensivstation seinen lebensgefährlichen Verletzungen erlegen.

Artikel vom 12.05.2006