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Reparatur nicht absetzbar

Nach verschuldetem Unfall zur Arbeitsstätte


Berlin (dpa). Der ADAC hat die Große Koalition vor »rechtlich fragwürdigen« Änderungen der Entfernungspauschale gewarnt. Das betreffe die Einschränkung des Steuerabzugs nur auf größere Strecken ebenso wie das Ende der Absetzbarkeit unfallbedingter Reparaturkosten, kritisierte ADAC-Präsident Peter Meyer gestern. Der Arbeitnehmer könne solche Kosten von 2007 an für seinen Wagen bei einem von ihm verschuldeten Unfall steuerlich nicht mehr geltend machen. Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte die Regelung. Hier sei ein Widerspruch zum Sozialversicherungsrecht. Die Abzugsfähigkeit solcher Unfallkosten bei den Werbungskosten wird bisher aus dem Prinzip abgeleitet, dass berufsbedingte Aufwendungen wie Wegekosten von der Steuer abgesetzt werden können. Mit Verkürzung der Entfernungspauschale auf Strecken ab 21 Kilometer will die Regierung das »Werkstorprinzip« einführen. Danach beginnt die »Arbeit« erst am Werkstor und somit könnten Unfälle auf dem Weg dorthin nicht mehr abgesetzt werden.

Artikel vom 12.05.2006