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Schilderbus muss
den Platz räumen

Ausschuss wollte keine »Lex Malich«

Bielefeld (bp). Das Schilderpräge-Mobil von Werner Malich muss seinen Standplatz auf dem Parkplatz gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle Mindener Straße räumen. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig eine Änderung des Bebauungsplanes zu Malichs Gunsten abgelehnt.

Die Bezirksregierung hatte die Duldung der Stadt für den Verkaufswagen bemängelt; diese Duldung würde ohnedies zum 1. Oktober 2006 auslaufen. Die Konkurrenz von Malich, die wie er Kfz-Kennzeichen prägt, aber dafür oft schon seit Jahren in der Nachbarschaft Ladenlokale angemietet hat, hatte sich beschwert. Die Mitbewerber beklagten, dass nicht »gleiches Recht für alle« gelte: Sie würden Miete, Gewerbesteuer, Nebenkosten zahlen, anders als der Inhaber des Schilder-Bullis. Malich hat den Parkplatz für sein Fahrzeug angemietet und nutzt ihn stundenweise für seine Geschäftstätigkeit.
Georg Fortmeier, Vorsitzender des Umwelt- und Stadtentwicklungsauschusses, beschreibt das »Dilemma« des Gremiums so: »Wir wollten kein 'Lex Malich' und keinen Präzedenzfall schaffen.« Und Wolfgang Goldbeck, Leiter des Bauamtes betont: »Bei der Entscheidung ging es allein um die Vorgaben des Baurechtes, nicht etwa um Förderung oder Unterbinden von freiem Wettbewerb.«
Man habe, so Fortmeier, zwei Möglichkkeiten gehabt:
l Die, den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in textlichen Festsetzungen zu verändern. Dazu hätte es einen Antrag der Grundstückseigentümerin BGW geben müssen. Die Folge wäre ein öffentliches Änderungsverfahren gewesen, dessen Aufstellung von den politischen Gremien bis hin zu Rat hätte abgesegnet werden müssen. Fortmeier: »Ein monatelange öffentliches Verfahren, dessen Ausgang nicht mehr in unserer Hand gelegen hätte.«
l Zweite Möglichkeit wäre gewesen, Malich für die Nutzung einer öffentlichen Fläche, etwa des Grünstreifens vor der Kfz-Zulassungsstelle, eine Sondergenehmigung zu erteilen. Fortmeier: »Eine solche Sondergenehmigung hätte man aber nicht begrenzen können, sondern sie hätte dann für alle gegolten - andernfalls hätten wir eine 'Lex Malich' gehabt.«
Man habe mit der Ablehnung der Bebauungsplan-Änderung keinen Präzedenzfall schaffen wollen. Dann nämlich könnten alle die Unternehmen, die mit einem Vorhaben bezogenen Bebauungsplan auch eine Sortimentsbegrenzung nach der so genannten Bielefelder Liste haben hinnehmen müssen, sich auf das Recht der Gleichbehandlung berufen. Wolfgang Goldbeck: »Es kann nicht sein, dass Stellflächen dann zu Sonderverkaufsflächen werden, 'fliegende' Einzelhändler zahllose Anträge stellen, sich an einer Stelle mit ihrem Verkaufswagen fest zu etablieren.«
Georg Fortmeier versichert, dass die jetzige Entscheidung zu Ungunsten von Werner Malich nicht Anlass sei, »alle anderen Sondernutzungsflächen unter die Lupe zu nehmen.«

Artikel vom 11.05.2006