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Zollfahnder als
erste Fahrgäste

Razzia im Mietwagen- und Taxigewerbe

Cuxhaven (dpa). Die ersten Fahrgäste kamen vom Finanzamt oder der »Finanzkontrolle Schwarzarbeit«. Nicht weniger als 450 Steuer- und Zollfahnder haben gestern Morgen in Cuxhaven mehr als 40 Taxi- und Mietwagenbetriebe nach Hinweisen auf Steuerhinterziehung und illegale Beschäftigung durchsucht.

Damit stehen zwei Drittel dieser Betriebe in der Hafenstadt unter Verdacht. »Der mögliche Schaden ist schwer zu schätzen, kann aber in die Hunderttausende gehen«, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Burkhard Vonnahme.
»Weil in der Branche viel bar abgerechnet wird, fällt es den Betrieben leicht, Fahrer schwarz zu entlohnen und Einnahmen vor der Steuer abzuzweigen«, erläuterte Vonnahme den Verdacht. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen hatten die Fahnder die Spreu vom Weizen getrennt. Dort, wo sich Verdachtsmomente ergeben hatten, stiegen am Morgen die Ermittler ins Taxi.
Hintergrund der Aktion ist auch ein erbitterter Konkurrenzkampf, den Taxis einerseits und Mietwagen andererseits seit Monaten auf den Straßen der Stadt austragen. »Wir Taxler leiden sehr darunter, dass die Mietwagen viel billiger fahren«, sagt ein Taxi-Unternehmer und vermutet, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugehen könne. Der wesentliche Unterschied zwischen den Fuhrbetriebs-Arten: Taxis können überall im Stadtgebiet auch auf Handzeichen Fahrgäste aufnehmen, Mietwagen dürfen nur auf telefonische Bestellung fahren und müssen dafür von ihrem Betriebsgelände starten. Die Ermittlungen gelten nun aber beiden.
Zumal nach Schätzungen der Abteilung »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« beim Zollkriminalamt in Köln bundesweit jeder fünfte Chauffeur - Taxi wie Mietwagen - schwarz durch die Gegend kurvt. »Konkurrenzsituationen wie in Cuxhaven gibt es fast in jeder Stadt«, sagt Vonnahme. Wer in diesem Wettbewerb Abgaben »spart«, der verschaffe sich deutliche Wettbewerbsvorteile.
Dass Unternehmen ihre wahren Einnahmen gegenüber Finanzämtern und Krankenkassen verschweigen, führt laut Vonnahme zum einen zu erheblichen Ausfällen von Steuern und Sozialabgaben. Zum anderen blieben Rechtschaffene im Fuhrgewerbe auf der Strecke: »Dem Verdrängungswettbewerb ist mancher Unternehmer dann nur noch gewachsen, wenn er selbst gegen das Gesetz verstößt.«

Artikel vom 11.05.2006