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Grundstück Parkstadion: Schalke
im Visier der Staatsanwaltschaft

Es besteht Verdacht der Bilanzfälschung und Insolvenz-Verschleppung

Gelsenkirchen/Essen
(dpa). Die Staatsanwaltschaft Essen hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04 wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung eingeleitet.

Es geht um die bilanzielle Bewertung des Grundstücks Parkstadion, der früheren Schalker Spielstätte und WM-Arena von 1974. Die Stadt Gelsenkirchen hatte das Grundstück für einen Euro verkauft. In der Schalke-Bilanz schlägt es mit 15,6 Millionen Euro zu Buche. Vom Klub war zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens nur von Finanzvorstand Josef Schnusenberg eine Erklärung zu haben: »Sollen sie machen. Ich habe keine Ahnung. Davon weiß ich noch nichts.«
Der Wert des Grundstücks lag nach Berechnungen der Stadt bei einer Million Euro. Der Rat habe aber beschlossen, es für einen Euro an Schalke abzugeben, weil die Sanierung des Stadions mit einer Umnutzung als Leichtathletikstätte etwa eine Million Euro verschlungen hätte, sagte Stadtsprecher Martin Schulmann.
Die Unterhaltungskosten wären ebenfalls hoch. »Das war für uns eine gute Option, das Gelände abzugeben«, meinte Schulmann. Laut Vorschriften darf das Gelände nur für Sportzwecke genutzt werden.
Auch Schalke will offenbar das Gelände für sportliche Belange nutzen. Vorgesehen sei der Bau eines kleineren Stadions für die Oberliga-Mannschaft. Die »Königsblauen« sollen aber als Grundstückswert die Preise für allgemeine Grundstücke in der Umgebung angesetzt haben.
Mit dem hohen Wert habe der Verein die Bilanz 2003 »attraktiver gestalten« können, schreibt die »Süddeutsche Zeitung«. Der Verlust von 19 Millionen Euro sei so wesentlich erträglicher darzustellen gewesen. Schalke habe sich bei dem Wert auf einen Gutachter bezogen.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht zu den Details äußern. Sie hatte nach Vorermittlungen in den vergangenen Wochen vor allem Unterlagen der Stadt ausgewertet. Jetzt kam sie zu dem Schluss, die Vorermittlungen in ein ordentliches Ermittlungsverfahren überzuleiten (Az 301 AR 48/06). Mit Ergebnissen sei im Verlaufe des Jahres zu rechen, sagte Staatsanwaltschaft-Sprecher Wilhelm Kassenböhmer.

Artikel vom 11.05.2006