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Kosmetikerinnen dürfen nicht spritzen


Münster (dpa). Kosmetikerinnen ohne Heilpraktikererlaubnis dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge keine Falten wegspritzen. Wie aus einem gestern bekannt gewordenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster hervorgeht, handelt es sich beim Faltenunterspritzen mit injizierbaren Implantaten beispielsweise rund um die Lippen um »Ausübung der Heilkunde«. Das erfordere Kenntnisse über Aufbau der Haut und Verlauf von Blutgefäßen, Nerven und Muskeln, urteilten die Richter.Az.: 13 A 2495/03

Artikel vom 10.05.2006