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NRW schränkt Stallpflicht ein

Neue Regelungen für Geflügelzüchter - Risikogebiete ausgenommen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Rietberg (WB). In Nordrhein-Westfalen soll morgen die Stallpflicht für Geflügel bis auf Risikogebiete aufgehoben werden. Zum Schutz vor der Vogelgrippe hatte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) eine generelle Stallpflicht bis zum 15. Mai verordnet.

In einer Eilverfügung, die heute in Kraft treten soll, hat Seehofer (CSU) aber weiteren Lockerungen zugestimmt. Die Verordnung sieht flächendeckende Ausnahmeregelungen vor, die von den Ländern erlassen werden können. Eine solche Regelung will NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg (CDU) treffen.
Zu Risikogebieten, in denen weiterhin die Stallpflicht gilt, zählen zum Beispiel Rastgebiete für Zugvögel, wie in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) sowie am Niederrhein in Teilen der Kreise Wesel und Kleve, sagte Ministeriumssprecher Markus Fliege. »Wir wollen nicht, dass weiter für weite Teile des Landes die Stallpflicht gilt«, sagte Fliege.
Es sei ferner eine große Erleichterung für die Geflügelzüchter, dass die Tiere jetzt außer in Ställen generell auch in Außenvolieren gehalten werden dürften, sagte gestern Abend eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums dieser Zeitung. Die Freifläche müsse eingezäunt sein, um ein Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Zudem müsse die Freifläche mit einer dichten Folie abgedeckt sein. Für diese eingeschränkte Freilandhaltung sei keine Genehmigung mehr notwendig. Sie sei mit der Haltung im Stall gleichgestellt.
Auch Gert Hahne, Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bewertete die neue Eilverordnung als Schritt, um die Freilandhaltung am Leben zu halten. Es sein durchaus denkbar, bis zu 1000 Tiere unter einer Folie zu halten.
Seehofer hat in seiner Eilverordnung auch Vorschläge von NRW-Landwirtschaftsminister Uhlenberg aufgenommen und bei Ausnahmen von der Stallpflicht die Bedingungen weiter gelockert. Die Stallpflicht kann jetzt auch aufgehoben werden, wenn im Umkreis von 1000 Metern um einen Geflügelhof nicht mehr als 20 000 Stück Federvieh gehalten werden. In einem ersten Entwurf war die Stückzahl lediglich mit 4000 angegeben worden.
Die neuen Lockerungen sind nach Angaben des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Brinkmeier aus Rietberg (Kreis Gütersloh) nur eine leichte Linderung für die Geflügelzüchter. Brinkmeier: »Ich habe volles Verständnis für den Zorn der Geflügelzüchter und ihrer Forderung nach der generellen Aufhebung der Stallpflicht.« Auch das Vertrauen der Verbraucher müsse wieder hergestellt werden, damit mehr Geflügelfleisch und Eier gekauft würden.
Diskutiert werde in NRW bereits über Grippetests bei lebendem Geflügel. Beim Verkauf müssten die Tiere mit einer Blutprobe auf Vogelgrippe getestet werden. Bei negativem Ergebnis könne der Verkauf erfolgen. Sei der Test hingegen positiv, müsse der gesamte Bestand gekeult werden. Dies wäre aus Brinkmeiers Sicht eine klare Regelung. Die Einführung solcher Grippetests müsse ebenso vorangetrieben werden wie eine Schutzimpfung für Geflügel, sagte der Abgeordnete.

Artikel vom 10.05.2006