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Haftstrafe heimatnah verbüßen


Karlsruhe (WB/dpa). Häftlinge dürfen ihre Strafe in der Nähe von Verwandten absitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Wenn Gefangene Kontakt zu ihren Angehörigen halten wollten, sollten sie nach Möglichkeit in ein Gefängnis in deren Nähe verlegt werden, heißt es in dem Beschluss. Familiäre Beziehungen haben nach Worten der Richter wesentliche Bedeutung für die Resozialisierung der Täter. Der »Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands« (BSBD) missbilligte gestern die Entscheidung. Der Vorsitzende Klaus Jäkel sagte: »Künftig werden sich Häftlinge Bundesländer aussuchen, die viel Zeit und Geld in guten Strafvollzug investieren, womit diese Länder zusätzlich belastet werden.« Wer wenig für die Resozialisierung tue, werde dagegen durch leerere Haftanstalten belohnt. Az: 2 BvR 818/05

Artikel vom 10.05.2006