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Ex-Beatles verlieren vor Gericht

Apple darf das Apfel-Logo für den Musikableger iTunes verwenden

London (dpa). Die Ex-Beatles haben ihren Millionen-Prozess gegen den amerikanischen Computer-Giganten Apple und dessen Online-Musikfirma iTunes um das Apfel-Logo verloren. Damit kann iTunes weiter das Firmenzeichen eines angebissenen Apfels verwenden.
Der angebissene Apfel bliebt Markenzeichen von Apple.

Dagegen hatte das Beatles-Label Apple Corps Ltd. geklagt. Der Richter in London wies gestern jedoch die Klage zurück: »Meiner Auffassung nach liegt kein Bruch der Markenvereinbarung vor.« Die US-Firma legte sofort eine Rechnung in Millionenhöhe für die Prozesskosten vor, die jetzt die Ex-Beatles begleichen sollen.
Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Erben von John Lennon und George Harrison hatten den PC-Hersteller und Online-Anbieter Apple Computer im März nach einem mehrere Jahre schwelenden Streit verklagt. Sie hatten Schadenersatz dafür verlangt, dass iTunes das aus Sicht der Kläger geschützte Apfel-Logo verwendet.
Der Vertreter der Ex- Beatles, Geoffrey Vos, machte geltend, dass iTunes unter dem Apfel-Logo weltweit 3,7 Millionen Songs verfügbar gemacht und damit Milliarden von Dollar verdient habe. Apple Computer hielt dagegen, bei iTunes handele es sich hauptsächlich um ein System zur Datenspeicherung.
Hintergrund des »Obstkrieges« waren die Bemühungen der Ex-Beatles, Namen und Firmenzeichen ihrer 1968 geschaffenen Platten- und Musikvermarktungsfirma Apple Corps Ltd. zu schützen, bei der einige der bekanntesten Beatles-Aufnahmen erschienen sind. Der fast seit Gründung der US-Computerfirma schwelende Streit war vor Jahren zunächst mit einem Kompromiss beigelegt worden.
Nach Darstellung der Beatles-Anwälte übernahm Apple 1991 in einem Abkommen die Verpflichtung, das Apfel-Logo seiner PCs und Laptops - es sieht dem Beatles-Apfel nur entfernt ähnlich - nicht für Aktivitäten im Musikgeschäft einzusetzen. Das habe sich jedoch mit dem Siegeszug des MP3-Players iPod geändert, argumentieren die Kläger. Denn damit setzt Apple das Logo eines stilisierten angebissenen Apfels bei seinem Musikdownloaddienst iTunes ein.
Experten zeigten sich allerdings stets uneins in der Frage, inwieweit dadurch den Geschäften der Beatles-Nachfolger unter dem Logo eines natürlich dargestellten frischen grünen Apfels der Sorte Granny Smith Schaden entstehen könnte.
Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozesskosten in Höhe von 1,5 Millionen Pfund, umgerechnet 2,2 Millionen Euro, aufzuerlegen. Die Gesamtkosten, die von den Ex-Beatles nun verlangt werden, könnten nach Einschätzung von Beobachtern etwa doppelt so hoch ausfallen.
Zudem muss die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen.

Artikel vom 09.05.2006