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Bundeswehr

Kein Handlungsbedarf


»Die speziellen Fähigkeiten und Voraussetzungen der Bundeswehr sollten genutzt werden, um auch im Inland erfolgreich die Sicherheit zu gewährleisten.« Mit diesen Worten hat sich gestern der thüringische Regierungschef Dieter Althaus wie auch eine Reihe anderer Unionspolitiker für eine Grundgesetzänderung eingesetzt. Althaus lässt in dieser Frage nicht locker und sieht sich dabei in einer Linie mit Innenminister Wolfgang Schäuble oder auch seinem Amtskollegen aus dem Saarland, Peter Müller.
Es muss schon verwundern, mit welcher Intensität sie dieses Ziel verfolgen, wo sie doch schon das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz in die Schranken verwiesen hat.
Die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Bundeswehr hat sich bisher bewährt, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass hier Handlungsbedarf besteht. Und zwar ohne die Gefahren des internationalen Terrors zu verniedlichen. So groß ist diese aber nun wirklich nicht, dass ein Kampfeinsatz der Bundeswehr im Innern notwendig wäre. In Scharen werden Terroristen nicht in Deutschland »einfallen«. Für die Bekämpfung des Terrorismus, der unserem Land drohen könnte, ist die Polizei sicherlich besser ausgebildet.
In Notfällen kann die Bundeswehr doch schon heute eingesetzt werden. Und auch für andere zivile Anlässe wird es grundgesetzkonforme Möglichkeiten geben.
Dirk Schröder

Artikel vom 09.05.2006