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Kassenbeitrag
auf Betriebsrenten


Kassel (dpa). Die Verdoppelung des Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten seit dem Jahr 2004 ist rechtmäßig. Das Bundessozialgericht in Kassel erklärte die Erhebung des vollen Versicherungsbeitrags gestern für verfassungsgemäß und wies damit neun Klagen ab. Die Anhebung sei weder bei Pflichtversicherten noch bei freiwillig versicherten Rentnern zu beanstanden, entschied das Kasseler Gericht.
Az.: B 12 KR 6/05 R u.a.

Artikel vom 11.05.2006