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Neue Regelungen bei
Einwegverpackungen

Verbraucherzentrale informiert im Detail

Löhne (LZ). Für Ex-und-hopp-Verpackungen gibt es seit dem 1. Mai eine einheitliche Regelung bei der Pfandrückgabe: Leere Getränkeflaschen und -dosen können seitdem in jedem Geschäft abgegeben werden, das Einweg-Gebinde aus dem gleichen Material im Sortiment führt.

Die Übergangsreglung, nach der zum Beispiel Discounter nur ihre firmeneigenen Ex-und-hopp-Verpackungen zurücknehmen mussten, ist zum Ende April ausgelaufen. Verbraucher können so künftig leichter das gezahlte Einweg-Pfand zurückerhalten.
»Allerdings fehlt immer noch eine einheitliche Einweg- oder Mehrweg-Kennzeichnung mit Angabe der jeweiligen Pfandhöhe auf den Verpackungen, die für einen einfachen Getränkeeinkauf und unproblematisches Pfandeinlösen erforderlich sind«, mahnen Cornelia Franke-Röthemeyer und Anke Schiermeyer von der Abfallberatung der heimischen Verbraucherzentrale. Damit Verbraucher künftig nicht auf ihrem Leergut sitzen bleiben, sollten sie sich an folgenden Regelungen orientieren:
Einweg-Rückgabe überall: Ab 1. Mai müssen Händler, die Getränke in pfandpflichtigen Einweg-Dosen und -flaschen verkaufen, sämtliche Verpackungen aus gleichem Material annehmen. Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter dürfen die Rücknahme auf Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen. Pfandpflichtig werden ab 1. Mai - neben Bier und Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Durstlöschern - auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure.
25 Cent werden auf Getränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Verpackungsmaterial um Glas, Kunststoff, Aluminium oder Weißblech handelt. Getränkekartons oder Schlauch- und Standbeutel gelten in der Verordnung als umweltfreundlich und bleiben weiterhin von der Pfandpflicht befreit. Unabhängig von der Verpackung bleiben pfandfrei Frucht- und Gemüsesäfte und -nektare, Milch und Milch-Getränke, diätetische Getränke sowie Wein und Spirituosen in Einweg-Verpackungen.
Probleme bei der Leergutrückgabe lassen sich vermeiden, wenn Verbraucher im Geschäft zu den Getränken in Mehrweg-Flaschen greifen.

Artikel vom 06.05.2006