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Mieter müssen
Antenne dulden


Karlsruhe (dpa). Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht. Entscheidend sei, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Einem Gutachten zufolge war eine Beeinträchtigung des Herzschrittmachers nicht zu befürchten. Az:VIII ZR 74/05

Artikel vom 05.05.2006