Braunschweig (dpa). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßt die Pläne der EU-Kommission zur besseren Kennzeichnung von Sonnencremes. Die bisherige Angabe des Lichtschutzfaktors reiche nicht aus, weil der nur den Schutz vor Sonnenbrand durch UV-B-Strahlen bezeichne. Wichtig sei aber auch ein Schutz vor UV-A-Strahlen, die als Risikofaktor für Hautkrebs gelten.