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Der BGH bestätigt
Haftbefehl


Karlsruhe (dpa). Drei Wochen nach dem brutalen Angriff auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) den Haftbefehl gegen einen der beiden Verdächtigen bestätigt. Allerdings besteht dem BGH zufolge ein dringender Tatverdacht - der für den Erlass eines Haftbefehls erforderlich ist - nur noch für eine gefährliche Körperverletzung, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Freitag mit.

Artikel vom 06.05.2006