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Todesfahrer soll
Strafe absitzen

Porsche-Unfall: Eineinhalb Jahre Haft

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Eineinhalb Jahre Haft soll der Mindener absitzen, der mit seinem Porsche den grauenhaften, tödlichen Unfall auf der Jöllenbecker Straße verursachte. Die Angehörigen des Opfers quittierten das Urteil des Amtsgerichts am Mittwoch mit unversöhnlichen Kommentaren an die Adresse des Angeklagten: »Für uns sind Sie ein Mörder.«

Am frühen Morgen des 30. Oktober setzte sich Heiko F. nach dem Besuch der Diskothek »Elephant« reichlich alkoholisiert ans Steuer seines Porsche Boxster. Der Mann ist mehrfach wegen schwerer Verkehrsdelikte vorbestraft, hatte seinerzeit längst keinen Führerschein mehr. Schon die Ausfahrt aus dem Parkhaus Joseph-Masolle-Straße geriet fast zum Hindernisrennen, ein Parkhauswächter bot F. und seinem Beifahrer an, ein Taxi zu rufen.
Auf der Jöllenbecker Straße dann überholte der Porsche auf der rechten Spur einen VW Golf, erfasste den 19-jährigen Oktay K. frontal. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, starb im Januar 2005. Heiko F. indes hatte Fahrerflucht begangen, die auf dem Oberntorwall vor einem Baum endete. Von dort floh der Mann zu Fuß. Gestern ließ F. über seinen Anwalt Uwe Meffert ein Geständnis erklären. Er bedauere sein Fehlverhalten, habe unter Schock gestanden. Als »gerade noch rechtzeitig« bezeichnete die Vorsitzende des Schöffengerichts, Astrid Salewski, diese Äußerung. Immerhin habe ein Sachverständiger anhand von DNA-Spuren zweifelsfrei Heiko F. als Fahrer ausgemacht.
Für eine Überraschung sorgte Gutachter Wolfgang Bühren (DEKRA). Das Opfer müsse auf der Straße in die ursprüngliche Richtung zurückgegangen sein, da der Aufprall des Porsche an der linken Körperhälfte erfolgt sei. Strafrechtlich relevant war diese Tatsache weder für Oberstaatsanwältin Ruth Dringenberg-Enders, Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek als Vertreter der Angehörigen des Toten noch für das Gericht. F. habe Oktay K. aus 45 Meter Entfernung sehen und erkennen können. Er habe nicht gebremst und daher falsch reagiert, sagte Astrid Salewski. Schon wegen der Fülle der Delikte - fahrlässige Tötung, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis - des notorischen Wiederholungstäters verbiete sich die Strafaussetzung der Haft zur Bewährung. Einer Replik auf die »polemischen Spitzen« der Rechtsanwälte enthielt sich die Richterin, unter den Angehörigen des Opfers jedoch entlud sich Trauer und Wut: Sie bezeichneten F. als »seelenlosen Mörder«.

Artikel vom 04.05.2006