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Zulassung durch
IHK erforderlich


Berlin (dpa). Wer als Versicherungsvermittler arbeiten will, braucht künftig die Zulassung durch die Industrie- und Handelskammer und eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei möglichen Schadenersatzansprüchen greift. Den entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat gestern das Bundeskabinett in Berlin beschlossen.

Artikel vom 04.05.2006