Berlin (dpa). Wer als Versicherungsvermittler arbeiten will, braucht künftig die Zulassung durch die Industrie- und Handelskammer und eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei möglichen Schadenersatzansprüchen greift. Den entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat gestern das Bundeskabinett in Berlin beschlossen.