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Tariftreuegesetz
vor der Aufhebung


Düsseldorf (dpa). Die Landesregierung hat beschlossen, die Aufhebung des Tariftreuegesetzes in den Landtag einzubringen. Das Tariftreuegesetz verpflichtet die öffentliche Hand, mit Unternehmen zu arbeiten, die Tariflöhne zahlen. Die Landesregierung setzt stattdessen auf bundesweit geregelte Mindestlöhne. Mit der Abschaffung sollen Kommunen die Chance erhalten, regionale Firmen bei der Vergabe von Aufträgen stärker zu berücksichtigen.

Artikel vom 04.05.2006