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Ehefrau erwürgt:
Lebenslange Haft

Vater wollte auch seinen Sohn töten

Bielefeld (hz). Wegen Mordes und versuchten Mordes ist gestern ein 46-jähriger Bielefelder vom Schwurgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der aus Sri Lanka stammende Asylbewerber hatte gestanden, am 18. Oktober vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung seine Ehefrau (47) hinterrücks erwürgt zu haben.

Dagegen scheiterte der Versuch des Fleischerei-Hilfsarbeiters, am Tatort Waldenburger Straße 9 etwa zwei Stunden nach dem Mord an der 47-Jährigen auch noch den von der Schule heimkehrenden jüngsten Sohn zu erwürgen. Als er dem körperlich überlegenen Vater nicht entkommen konnte, hatte sich der schmächtige Zwölfjährige tot gestellt. Trotzdem würgte der 46-Jährige den Jungen bis zur Bewusstlosigkeit, legte ihn zur toten Mutter ins Ehebett, setzte sich auf seinen Motorroller und stellte sich der Polizei.
Motiv für Mord und Mordversuch war nach Feststellung des Schwurgerichtes die vom Asylbewerber inszenierte »Abstrafung« der eigenen Familie. So fühlte sich der 46-Jährige tamilischer Abstammung sowohl von seiner Frau als auch von den drei Söhnen nicht genügend geachtet. Vor dem Mord hatte der Tamile die 47-Jährige im Juli und September 2005 zwei Mal brutal geschlagen und mit dem Tode bedroht, war deshalb von der Polizei für zehn Tage der ehelichen Wohnung verwiesen worden.
Grund für den eskalierenden Streit war ein vom Angeklagten gegen seine Frau verhängtes Kontaktverbot, gegen das diese nach Ansicht ihres Mannes immer wieder verstoßen hatte. So hatte der Tamile - er war bereits vor 13 Jahren nach Deutschland eingereist, Frau und Kinder kamen erst im März 2005 nach - der 47-Jährigen untersagt, mit dem in Jöllenbeck wohnenden Bruder, der Schwester in Trier und dem Rest der Familie auf Sri Lanka zu telefonieren. Grund dafür soll ein seit langem schwelender Streit um die Mitgift anlässlich der Hochzeit des Paares gewesen sein.
Mit dem Schuldspruch folgte das Schwurgericht weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Oliver Brendel. Vorsitzende Richterin Jutta Albert warf in ihrer Urteilsbegründung dem Angeklagten vor, eiskalt und in vollem Schuldbewusstsein auf »sittlich niedrigster Stufe« gehandelt zu haben. Statt Reue habe der Täter beim mehrwöchigen Prozess nur Selbstmitleid gezeigt. - Dem verurteilten Asylbewerber, dessen Duldungsstatus in Deutschland im kommenden Jahr abgelaufen wäre, droht nun nach Verbüßung von acht bis zehn Jahren Haft nun die Abschiebung nach Sri Lanka.

Artikel vom 03.05.2006