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Kein Arztfehler bei Schilddrüsen-OP


Rahden/Bielefeld (WB/uko). Das Langericht Bielefeld hat die Klage einer Patientin gegen das Krankenhaus Rahden auf Zahlung von Schmerzensgeld abgewiesen. Die Frau wollte 50 000 Euro haben, weil die Ärzte einen Behandlungsfehler im Verlauf einer Schilddrüsenoperation begangen hätten (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Die Rahdenerin hatte sich im Januar 2004 einer notwendigen Schilddrüsen-OP unterzogen. Dabei war der »nervus recurrens«, der Stimmbandnerv, irreparabel dauerhaft geschädigt worden.
Die Frau hatte mit einer Klage vor einer Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld 50 000 Schmerzensgeld auch deshalb geltend gemacht, weil sie nun ständig heiser sei, sie stimmlich sehr gehandicapt sei und weil sie seither schon bei geringen körperlichen Anstrengungen unter Atemnot leide.
Das Gericht hielt nach der Zeugenaussage eines Chirurgen die Frau für »ausreichend« über die möglichen Folgeschäden aufgeklärt. Zudem hatte ein Gutachter der Bochumer Ruhr-Universität nach dem Studium der Krankenakten erklärt, ein Behandlungsfehler sei »nicht ersichtlich«. So sei eine Schilddrüsenoperation stets problematisch, weil immer die Gefahr bestehe, den Stimmbandnerv zu verletzen. Indes, so argumentierte die Zivilkammer, sei nicht jede Operationsfolge generell auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Die Klage wurde daher abgewiesen.Az. 4 O 619/04

Artikel vom 29.04.2006