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KommentareBußgeld gegen Schulschwänzer

Diese Strafe spürt der Schüler


Obwohl das neue NRW-Schulgesetz von Ministerin Barbara Sommer (CDU) schon einigen Ärger bereitet hat, sollte die Ministerin eine weitere Änderung nicht scheuen. Kinder sind mit 14 Jahren strafmündig, deshalb sollten sie auch für Schulversäumnisse zur Rechenschaft gezogen werden können.
Der Vorschlag, Bußgeldverfahren gegen die Schulschwänzer selbst einzuleiten, sollte daher nicht auf die lange Bank geschoben werden. Spüren die Kinder die Strafe am eigenen Leib, zum Beispiel durch Sozialstunden sowie Arbeit für einen guten Zweck, und sehen nicht nur den erhobenen Zeigefinger, werden sie eher ihr Fehlverhalten ändern. Das haben die guten Erfahrungen in Niedersachsen und Hessen bestätigt, wo die Verantwortung zur Einhaltung der Schulpflicht bereits bei den Schülern selbst liegt.
Auch das Verfahren selbst muss geändert, sprich: vereinfacht, werden. Es sollte in Zukunft verhindert werden, dass Schüler nur einen Tag wieder zur Schule kommen müssen, um es zu beenden. Ministerin Sommer hat mit ihrem konsequenten Weg Zeichen gesetzt und unbequeme Wahrheiten ausgesprochen. Der nächste Schritt in die richtige Richtung könnte bald erfolgen. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 29.04.2006