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»Fußball WM 2006« steht
nicht unter Markenschutz

Herbe Niederlage für die Fifa in Karlsruhe


Karlsruhe (dpa). Im Streit um die exklusive Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft hat der Fußball-Weltverband Fifa eine herbe Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte den Markenschutz für die Marke »Fußball WM 2006« komplett ab, den der Verband für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen hat eintragen lassen.
Dagegen hatte unter anderem auch der Süßwarenhersteller Ferrero geklagt. Damit kann die Fifa die offiziellen WM-Sponsoren nicht davor bewahren, dass auch andere Unternehmen mit dieser Marke werben.
Hinsichtlich der Marke »WM 2006« ordnete der BGH eine neuerliche Prüfung durch das Bundespatentgericht an. Das in diesem Punkt einen Markenschutz teilweise abgelehnt hatte.
Der Anwalt der Kläger, Götz Jordan, hatte vor Gericht argumentiert, die Fifa habe die Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, um den offiziellen WM-Sponsoren den Rücken frei zu halten, damit diese die bevorstehende Weltmeisterschaft werbemäßig ausschlachten könnten. »Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann und muss.«
Fifa-Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Fußball-Weltverband in Verbindung stehe. Er vertrat vor dem Bundesgericht die Auffassung: »Ich stelle in diesem Punkt fest: Die zeitliche Eingrenzung weist die Inhaberschaft allein der Fifa zu.«

Artikel vom 28.04.2006