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Ehefrau ermordet: Tamile droht lebenslange Haft

Gutachter: Schuldfähigkeit nicht gemindert


Bielefeld (uko). Der der Ermordung seiner Ehefrau angeklagte Tamile Rasarathinam S. (46) ist während der Tat voll schuldfähig gewesen. Das hat im Prozeß vor dem Schwurgericht am Donnerstag ein psychiatrischer Sachverständiger erklärt. Die Hauptverhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
Der als Asylbewerber abgelehnte und trotzdem geduldete Tamile hatte am Morgen des 18. Oktober 2005 die zwei Jahre ältere Ehefrau Mohanambikai S. in dem gemeinsamen Wohnung an der Waldenburger Straße erwürgt. Anschließend hatte er auf den zwölfjährigen Sohn gewartet, um auch ihn umzubringen. Der Junge war durch das Würgen des Vaters rasch bewußtlos geworden, das rettete ihm das Leben. S. hatte den Jungen in dem Glauben, er sei tot, ins Ehebett neben die Leiche der Mutter gelegt.
Ein Vernehmungsbeamter stellte gestern klar, daß das Protokoll dieses Geständnisses authentisch sei. Ein Dolmetscher habe diese Erklärung des Täters so übersetzt. Insbesondere hatte der Angeklagte jetzt im Prozeß erklären lassen, er habe weder seine Ehefrau noch seinen Sohn von hinten gewürgt. Ein Gerichtsmediziner der Universität Münster indes sagte gestern, die Art des Würgens von vorn sei nach seinen Befunden »nicht sehr wahrscheinlich«.
Psychiater Dr. Martin Reker hielt den Angeklagten nicht für vermindert schuldfähig. Weder der vor und während der Taten genossene Alkohol sei dafür ausreichend, noch komme eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung hier in Betracht. Alle Umstände sprächen gegen eine Affekttat. Rasarathinam S. muß nun - wie auch von der Staatsanwaltschaft angeklagt - mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes rechnen.

Artikel vom 28.04.2006