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Vergewaltiger muss mehr
als zwölf Jahre in Haft

Weiteres Verfahren gegen 37-jährigen Sex-Täter droht

Bielefeld (uko). Der wegen vielfacher Vergewaltigung verurteilte Bielefelder Ufuk C. wird zwölfeinhalb Jahre Haft absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts bestätigt.

Ziel der ungehemmten Perversionen des 37-jährigen Bielefelders war in den Jahren 1996 bis 2003 seine Schwägerin Aysin K. (Namen der Opfer geändert), die er mit Drohungen und schierer Gewalt zum Sex gezwungen hatte. In einem Fall hatte Ufuk C. die Frau sogar entführt und nach den Erkenntnissen der 2. Großen Strafkammer 30 bis 33 Tage lang während eines »Urlaubs« als Geisel gehalten.
Zudem hatte Ufuk C. im Dezember 2004 seine eigene Ehefrau ebenfalls vergewaltigt und misshandelt. - Erst Ende des Jahres 2004 hatten sich beide Opfer überhaupt getraut, eine Strafanzeige zu erstatten. Ufuk C. war umgehend in Untersuchungshaft genommen worden.
Vor dem Landgericht hatte der gebürtige Türke pathetisch seine Unschuld beteuert. Erst als die Strafkammer dem leugnenden Ufuk C. eröffnet hatte, auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung komme in Betracht, hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.
Gegen dieses Urteil hatte der 37-jährige gebürtige Türke Revision eingelegt, die der BGH nun jedoch per Beschluss zurückwies. Dieses Urteil ist damit rechtskräftig. - Dem Vergewaltiger droht in einem neuen Prozess demnach eine weitere Haftstrafe. Bereits 1988 oder 1989 soll er eine damals 16-jährige Bielefelderin aus muslimisch-ritualen Gründen entführt und mehrfach missbraucht haben.
Nach sechs Wochen der Kasernierung in einer Herforder Wohnung gelang der jungen Bielefelderin die Flucht. In ihrer Familie erwartete sie indes die Hölle auf Erden: Erniedrigt, beleidigt und missachtet von Eltern und Geschwistern wurde sie schließlich verstoßen, weil sie die muslimisch angestammte Rolle der Frau verletzt habe.
Sollte Ufuk C. wegen dieser Delikte demnächst erneut verurteilt werden, so droht dem Mann nun endgültig die Sicherungsverwahrung: Das käme in seinem Fall fast einer lebenslangen Freiheitsstrafe gleich.

Artikel vom 27.04.2006