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Berlin verlangt Milliarden-Hilfe

Richter suchen Alternativen zu Sonderzahlungen an die Hauptstadt

Klaus Wowereit machte auch die Teilung Deutschlands für die Verschuldung in Höhe von 60 Milliarden verantwortlich.
Karlsruhe (Reuters). Zur Lösung der desolaten Berliner Haushaltslage sucht das Bundesverfassungsgericht nach Alternativen zu einer Zahlungsaufforderung an den Bund. »Im Grundgesetz sind Sonderzahlungen des Bundes nur als allerletztes Mittel und selbst dann nur als eine von mehreren Möglichkeiten vorgesehen«, gab Bundesverfassungsrichterin Lerke Osterloh in der mündlichen Verhandlung gestern zu bedenken. Angesichts der knappen Finanzlage der Bundesländer prüfe das Gericht daher, ob nicht auch komplexere Lösungen als Geldzahlungen in Frage kämen.
Das Gericht verhandelte über eine Klage Berlins, das wegen seiner Haushaltsnotlage Finanzhilfen vom Bund erhalten will. Berlin, das 60 Milliarden Euro Schulden hat, könne sich trotz großer Anstrengungen nicht mehr alleine helfen, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Bund und Länder wiesen die Forderungen Berlins scharf zurück. Berlin macht geltend, ähnlich wie das Saarland und Bremen vor einigen Jahren wegen seiner extremen Notlage Anspruch auf Finanzhilfen zu haben. Das Verfassungsgericht hatte den beiden Ländern 1992 Sonderhilfen zugesprochen. Sollte das Gericht Berlin Geld zubilligen, könnten nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung bis zu 30 Milliarden Euro Mehrbelastungen auf den Bund zukommen. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 27.04.2006