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Bundeshilfen

Nur Sanktionen helfen


Es ist wieder so weit: Das Bundesverfassungsgericht muss ein Problem lösen, um das sich die Politik seit Jahren herumdrückt. Das Land Berlin, ebenso pleite wie Bremen und das Saarland, will Bundeshilfen in Milliardenhöhe, weil sich die Schulden innerhalb von zehn Jahren vervierfacht haben. Aus eigenen Sparbemühungen heraus kommt Berlin nicht mehr auf die Beine.
Schon vor 14 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Reformen gefordert, um solche Entwicklungen wie in Berlin zu stoppen. Vergeblich. Im Zuge der Föderalismus-Reform ist dann geradezu folgerichtig ein Thema wegen der Brisanz ausgeklammert worden: die Neuordnung der Finanzbeziehungen.
Wenn Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit mit seiner Klage durchdringen sollte, werden sich die Verfassungsrichter mit der Gegenklage Hessens und Baden-Württembergs befassen müssen. Denn es kann als sicher angesehen werden, dass der Bund die reicheren Länder finanziell in die Pflicht nehmen wird: Sie sollen ihren Anteil an der Berlin-Hilfe zahlen. Dagegen wehren sich die Länder mit Macht.
Was fehlt, sind wirksame Sanktionen gegen Länder, die ihre Finanzen nicht sanieren. Schon zu Hans Eichels Zeiten hatte der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums empfohlen, einen »Stabilitätsrat« einzurichten, der Sanierungsmaßnahmen verfügen soll und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen kann. Friedhelm Peiter

Artikel vom 27.04.2006