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Frau kann nach OP
nicht richtig sprechen

Patientin verklagt Krankenhaus Rahden


Von Uwe Koch
Rahden (WB). Einer Schmerzensgeldforderung über 50 000 Euro sieht sich das Krankenhaus Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) ausgesetzt. Eine 57-jährige Patientin hatte sich dort einer Schilddrüsenoperation unterzogen und kann seither nicht mehr richtig sprechen. Obendrein leidet die Frau unter Atemnot, und das sei die Folge des misslungenen Eingriffs.
Herta K. (Name geändert) hatte sich am 27. Januar 2004 der Schilddrüsen-Operation unterzogen. Zuvor war sie von einem Chirurgen in einem obligatorischen Aufklärungs-Gespräch über mögliche Folgen informiert worden. Mediziner Andreas R. (39) will die Frau auch über irreversible Folgeschäden wie die »dauerhafte Verletzung des nervus rekurrens« informiert haben. Das ist der Stimmbandnerv, der entweder dicht an der Schilddrüse vorbeiläuft oder sogar vom Bindegewebe der Schilddrüse umschlossen wird. - Herta K. hingegen kann sich an diese detaillierte Unterrichtung nicht erinnern. Während der OP hatte es die gefürchtete Komplikation gegeben. Der Stimmbandnerv war verletzt worden. Herta K. leidet nun unter Heiserkeit, die Stimme ist nicht mehr belastbar. Überdies leidet die Frau schon bei geringer körperlicher Belastung unter Atemnot.
Die Rahdenerin klagt auf 50 000 Euro Schmerzensgeld, 3800 Euro Schadensersatz und die Feststellung zukünftiger Schäden ein. Sie sei Opfer eines Behandlungsfehlers, meinte die 57-Jährige. Ein Sachverständiger von der Uni Bochum stellte gestern vor einer Zivilkammer die Notwendigkeit der Operation fest. Der Schaden am Stimmbandnerv sei irreparabel. Noch nie sei es gelungen, »einen Recurrenz-Nerv wiederherzustellen«.
Das Urteil wird in einigen Wochen verkündet.4 O 619/04

Artikel vom 26.04.2006