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Taxen sollen
bunter werden

Gesetzliche Farbbindung aufheben

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Die Arbeitszeit von Lehrern an Berufskollegs soll flexibler gestaltet werden. Dadurch sollen die Berufsschulen besser auf die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe eingehen können.

Dies ist einer von 37 neuen Vorschlägen zum Abbau von Bürokratie, die gestern Abend in Bielefeld von der OWL Marketing GmbH dem Parlamentarischen Staatssekretär im NRW-Innenministerium, Manfred Palmen, überreicht wurden.
Werde für Berufsschullehrer ein Jahresarbeitszeitkonto eingerichtet und die bisherigen starren Regelungen abgeschafft, könnten Auszubildende länger im Betrieb bleiben, teilte die OWL Marketing GmbH mit. Durch diese Praxisnähe werde die duale Ausbildung verbessert.
Die neuen Vorschläge zum Bürokratieabbau waren im Rahmen der Initiative »Wirtschaftsnahe Verwaltung« erarbeitet worden. Das Land wird nun prüfen, ob die Vorschläge in der Modellregion getestet oder landesweit umgesetzt werden können. Die 37 Vorschläge waren durch den Fachbeirat Wirtschaftsnahe Verwaltung aus insgesamt 238 Anregungen ausgewählt und aufbereitet worden, die die OWL Marketing GmbH durch Befragungen von Verwaltungen, Unternehmen, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen ermittelt hatte.
Palmen lobte die Initiative aus der Region. OWL sei Vorbild für das ganze Land und gebe wichtige Impulse für den Bürokratieabbau, sagte der Parlamentarische Staatssekretär.
Gefordert wird auch die Aufhebung der gesetzlichen Farbbindung für Taxen. Derzeit müssen Taxen in NRW - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - »hellelfenbeingelb« sein. Diese Farbe führe bei Taxiunternehmen zu zusätzlichen Kosten und Problemen beim Wiederverkauf der Fahrzeuge, sagte Projektkoordinator Jürgen Heinrich. Kundenbefragungen hätten ergeben, dass die Taxifarbe zur Wiedererkennung nicht notwendig sei.
Angeregt wird weiterhin, das Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten nur noch bei der Industrie- und Handelskammer ihre Berufsausübung anzeigen und ihre Qualifikation nachweisen müssen. Bisher ist dies zusätzlich auch noch bei der Gesundheitsbehörde notwendig.
Ferner wird bemängelt, dass die Gründung von Kleinstgewerben in Wohnhäusern, wie zum Beispiel Praxen für Massage oder Akupunktur, häufig dadurch behindert werden, dass dafür ein barrierefreier Zugang verlangt wird. Es sollen daher Ausnahmen zugelassen werden, wenn Kontakte mit alten Menschen oder Menschen mit Behinderungen durch Hausbesuche gewährleistet werden können.

Artikel vom 26.04.2006