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Prozess gegen Germanwings


Düsseldorf (dpa). Die Verbraucherzentrale NRW zieht gegen die Fluggesellschaft Germanwings vor Gericht. Die Verbraucherschützer wollen mit dem Pilotverfahren vor dem Landgericht Dortmund klären, welche Gebühr Unternehmen verlangen dürfen, wenn Abbuchungen beim Kunden per Lastschrift mangels Kontodeckung platzen. Germanwings habe einem Kunden deswegen 50 Euro Bearbeitungspauschale aufgebrummt, berichtete die Verbraucherzentrale am Freitag in Düsseldorf.
Auch die Möbelhauskette Ikea schlage mit 25 Euro für eine so genannte Rücklastschrift kräftig zu. Viele andere Unternehmen beließen es dagegen bei fünf bis zehn Euro.

Artikel vom 22.04.2006