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Knüppel erhält
einen »Verweis«


Bielefeld (WB). Die Verbandsspruchkammer unter dem Vorsitz von Hans-Jörg Briel (Brakel) fällte in Kaiserau folgendes Urteil: Nach Anklage durch den Verbands-Kontroll-Ausschuss erhielt der Vorsitzende des Fußballkreises Bielefeld, Horst-Dieter Knüppel, wegen »unsportlichen Verhaltens« einen Verweis; der Fußballkreis muss die Verfahrenskosten (147,55 Euro) tragen. »Es geht dabei um vom Kreis erhobene Ordnungsgelder für den Rückzug von Mannschaften, die nicht satzungskonform waren«, erläutert Knüppel.

Artikel vom 22.04.2006