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Festmahl war zu kalt

Hochzeitsessen mit gerichtlichem Nachspiel

Von Uwe Koch
Porta Westfalica (WB). Die Suppe war zu kalt, das Hauptgericht kam auf dreckigen Tellern und die Sauce mit Brandgeruch: Dieses Hochzeitsessen war ein Reinfall. Jetzt musste das Landgericht Bielefeld den Fall nach einer Klage klären.

Es sollte der Tag ihres Lebens für Grete und Heinz C. (Namen geändert) werden. 154 Gäste waren am 22. Mai 2004 in das Hotel in Porta Westfalica geladen. Die Speisenfolge für das Hochzeitsmahl ließ einen bürgerlichen Schmaus erwarten: Als Vorspeise wurde Geflügelbouillon mit Eierstich, Huhnfleisch und Gemüse offeriert; als Hauptgang gab`s wahlweise Rinderschmorbraten, Schweinefilet-Medaillons im Champignonrahm oder Hähnchenbrust in Mandelsauce. Als »Sättigungsbeilagen« durften sich die Gäste auf »Gemüsevariationen sowie Kroketten und Reis freuen. Schließlich winkten als Desserts Bärengrütze mit Vanillesauce, Schokopudding, Rotwein- und Weißweinschaumcreme. Ausgehandelt war zudem eine Getränkepauschale (bis 2 Uhr mit 30 Euro pro Person berechnet), dann sollte jedes Getränk separat berechnet werden.
Statt der vereinbarten Rechnung von insgesamt 9369 Euro überwiesen die Hochzeiter schließlich nur 3616 Euro, behielten die Restzahlung wegen massiver Reklamationen ein. Denn schon während der Vorspeise gab`s Ärger: Die Suppe sei »allenfalls lauwarm« gewesen, habe auch nur die Konsistenz einer Tütensuppe gehabt. Der Hauptgang war kalt, die Teller waren nicht angewärmt und »zu einem Drittel verdreckt«. Die Medaillons waren »zu klein«, die Hähnchenbrustfilets »trocken«, die Sauce hatte »Brandgeschmack«.
Zivilkammer-Vorsitzender Jochen Geue ließ jetzt aber nur einen Abschlag von 1000 Euro auf die Klage der Wirtin zu. Immerhin habe es dem Bräutigam damals »gut geschmeckt« und nur beim Nachschlag habe es mit der Bedienung seinerzeit gehapert. Überdies sei der Streit ums Essen wohl nur der Vorwand für eine schwere Familienkrise gewesen: Offenbar waren an jenem Abend Schwiegermutter und Braut aneinandergeraten. Die Schwiegermutter hatte nicht nur am Essen, sondern am Lokal und überhaupt auch an der Schwiegertochter herumgemäkelt.Az.8 O 459/04

Artikel vom 21.04.2006