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Chatverbot für Sexualtäter


Paderborn (WB/hh). Ungewöhnliches Urteil des Landgerichts Paderborn: Die Jugendkammer erteilte einem Sexualtäter neben einer zweijährigen Bewährungsstrafe auch für drei Jahre Chatverbot. Der 20-Jährige hatte in Internetforen minderjährige Mädchen »angebaggert«. Bei den Treffen kam es zu sexuellen Übergriffen. Eine 13-Jährige erstattete Anzeige. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte muss ihr 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen und sich einer Sexualtherapie unterziehen.

Artikel vom 21.04.2006