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Schulleiterwahl umstritten


Düsseldorf (dpa). Die im neuen nordrhein-westfälischen Schulgesetz vorgesehene Wahl der Schulleiter durch die Schulkonferenzen ist nach einem Gutachten für den NRW-Lehrerverband verfassungswidrig.
Es widerspreche dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes, wenn Lehrer, Eltern und Schüler die Direktoren wählten, sagte gestern der Verfassungsrechtler Prof. Matthias Pechstein von der Europa-Universität Frankfurt (Oder). Das Schulministerium wies diese Ansicht zurück. Die Schulkonferenz wähle den Schulleiter nicht losgelöst vom Beamtengesetz. Sie könne sich nur zwischen Kandidaten entscheiden, die nach einer Ausschreibung vom Land vorgeschlagen werden.
Das Recht, über das Personal zu entscheiden, sei ein notwendiger Bestandteil von mehr Eigenverantwortung der Schulen.

Artikel vom 25.04.2006