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Wechselperiode gilt für Vertragsspieler


Bielefeld (WB). Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass ein Spieler, der den Status Vertragsspieler erhalten soll, bei einem Vereinswechsel sofort für Pflichtspiele spielberechtigt ist. Auch bei der Verpflichtung von Vertragsspielern sind die Wechselperioden zu beachten. Ein Vertragsspieler kann frühestens zum 1. Juli eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erhalten. Demnach ist es nicht möglich, einen Spieler für die letzten Spieltage dieser Serie als Vertragsspieler zu verpflichten.

Artikel vom 21.04.2006