29.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ein Name mit Tradition
Der Traditionsbegriff »Jugendherberge« darf auch künftig nur vom Deutschen Jugendherbergswerk mit Sitz in Detmold benutzt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt wies den Antrag auf Löschung des Markenschutzes zurück. Geklagt hatte der Betreiber eines Berliner Jugendhotels, der argumentierte, das Wort »Jugendherberge« sei mittlerweile ein Gattungsbegriff geworden.

Artikel vom 29.04.2006