Ein Name mit Tradition Der Traditionsbegriff »Jugendherberge« darf auch künftig nur vom Deutschen Jugendherbergswerk mit Sitz in Detmold benutzt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt wies den Antrag auf Löschung des Markenschutzes zurück. Geklagt hatte der Betreiber eines Berliner Jugendhotels, der argumentierte, das Wort »Jugendherberge« sei mittlerweile ein Gattungsbegriff geworden.