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Hanglehne-Anlieger zahlt
nicht für Straßenreinigung

Morgen entscheidet das Verwaltungsgericht


Bielefeld (gge). Das Verwaltungsgericht Minden soll morgen, Donnerstag, 20. April, darüber entscheiden, ob ein Bielefelder 200 Euro Straßenreinigungsgebühren im Jahr bezahlen muss oder nicht. Wolf-Eberhard Dörschner, Anlieger der Hanglehne im Ortsteil Sieker, weigert sich seit sieben Jahren, das Entgelt für die »Saubermänner« der Stadt zu entrichten, weil vor seiner Tür gar nicht gekehrt wird, es sich bei der Stich- um eine Privatstraße handele.
Die hieß früher »An der Egge« und wurde nach der Eingemeindung Großdornbergs (um Doppelnamen zu vermeiden) der Hanglehne mit vielen Verästelungen zugeschlagen. Außerdem möchte er, wenn schon, nach Frontmetern und nicht nach Grundstückstiefe veranschlagt werden. »Alles andere verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz«, so Dörschner.
Der 68-Jährige Jurist vertritt seine eigenen wie auch die Interessen ein halbes Dutzend weiterer Anlieger. Er ist auch im Rathaus bekannt: Dörschner war bis zur Pensionierung stellvertretender Leiter des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt. Die Verhandlung morgen am Königswall 8 in Minden, Saal II, Zimmer 208, ist öffentlich,beginnt um 9.00 Uhr.

Artikel vom 19.04.2006