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Unglück beim Krankentransport

Gericht: Sanitäter verletzten Amtspflichten - Rentner im Rollstuhl

Von Hubertus Hartmann
Hagen (WB). Weil zwei Sanitäter bei einem Krankentransport nicht sorgfältig gearbeitet haben, sitzt ein 71 Jahre alter Rentner aus Lüdenscheid heute im Rollstuhl.

Nach einem Urteil des Landgerichts Hagen muss der Märkische Kreis dem Senior wegen Amtspflichtverletzung 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung der Richter verpflichtet Rettungsassistenten, Betroffenen bei Krankentransporten auf jeden Fall Hilfe zu leisten.
Berthold R. ist Diabetiker. Nach einer Blutvergiftung verlor er 1997 den rechten Vorfuß. Wegen einer Entzündung des linken Fußes musste er regelmäßig im Krankenhaus behandelt werden. Zwei Rettungsassistenten trugen ihn in einem Klappstuhl aus seiner Wohnung im vierten Stock auf die Straße. Weshalb der Mann dann allein in den Krankenwagen zu klettern versuchte, ist streitig. »Das sei für ihn kein Problem«, habe der Patient gesagt - so die Behauptung der Sanitäter.
»Die waren schlichtweg zu faul, den Schwerkranken in den Wagen zu heben«, zitiert indes Patientenanwalt Olaf Schmitz aus Bad Lippspringe (Kreis Paderborn) seinen Mandanten. Jedenfalls rutschte Berthold R. mit seinem bandagierten linken Fuß auf der Einstiegstreppe aus und brach sich die Ferse. Da der Bruch nicht heilte, mussten Fuß und Unterschenkel amputiert werden. Ohne Rollstuhl kann der Rentner sich seitdem nicht mehr fortbewegen.
Selbst wenn der Kläger erklärt habe, er schaffe es allein, hätten die Sanitäter bei der gebotenen Sorgfalt nicht darauf vertrauen dürfen, befand das Gericht. Schließlich seien ihnen die körperlichen Behinderungen des Mannes bekannt gewesen. Allerdings muss sich Berthold R. ein Mitverschulden von einem Drittel zurechnen lassen. »Denn bei selbstkritischer Prüfung hätte er erkennen können, dass er zu einem sicheren Einstieg in das Fahrzeug ohne effektive Hilfe der Beklagten nicht in der Lage sein würde«, heißt es in dem Urteil. Az.: 6 O 235/04

Artikel vom 19.04.2006