21.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Säumige Zahler zur Kasse bitten

Gesetzesänderung zur Praxisgebühr

Berlin (dpa). Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will hunderttausende Verweigerer der zehn Euro Praxisgebühr zur Kasse bitten. Nicht mehr Ärzte und Kassen, sondern die säumigen Zahler selbst sollen künftig die Kosten für die Gebühreneintreibung zahlen.
Marion Caspers-Merk (SPD) will Gesetz ändern.

Damit bestätigte die parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) einen Bericht der »Berliner Zeitung«. Durch eine Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass Ärzte die Kosten für Mahnung und Eintreibung der Gebühr künftig auf den säumigen Versicherten abwälzen können. Dadurch müssten Patienten, die bislang nicht zahlten, dann zusätzlich zur Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro künftig mindestens 70 Euro zahlen. 2004 war in etwa 400 000 Fällen nicht gezahlt worden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Idee. »Die Gesetzesänderung entspricht unserer Forderung«, sagte KBV-Chef Andreas Köhler. »Sie ist ein Beitrag zur Patientengerechtigkeit, weil verhindert wird, dass einige Wenige das Solidarsystem zu Lasten der ehrlichen Zahler ausnutzen.« Bislang waren die Kassenärztlichen Vereinigungen bei Zahlungsverweigerern gezwungen, vor die Sozialgerichte zu ziehen. Dort mussten sie eine Gebühr von 150 Euro zahlen, die sie jedoch nicht auf die säumigen Versicherten abwälzen konnten. Künftig sollen die Vereinigungen die Praxisgebühr nach der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren geltend machen können.
Zu den Verwaltungsgebühren der Kassenärztlichen Vereinigungen in Höhe von bis zu 20 Euro kämen dann Gerichtsgebühren in Höhe von 53 Euro. Weigere sich der Versicherte weiterhin, werde der Mahnbescheid vollstreckt. Dabei entstehen weitere Gerichtskosten von fast 20 Euro.

Artikel vom 21.04.2006