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Akupunktur als Kassenleistung


Düsseldorf (dpa). Kassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen haben künftig Anspruch auf eine Akupunkturbehandlung. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss gestern nach einer Sitzung in Düsseldorf mit. Akupunktur zur Linderung von Spannungskopfschmerzen und Migräne wurde hingegen nicht anerkannt. Der Gemeinsame Ausschuss entscheidet, was von den gesetzlichen Kassen erstattet wird.

Artikel vom 19.04.2006