04.05.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Rente mit 67 wieder ein »Trick 17«

Und der Bundestagspräsident will eine Diätenerhöhung durchsetzen


Thema Rente mit 67 Jahren:
Wenn die Rente künftig erst mit 67 Jahren in Kraft treten soll, ist das für mich eine drastische Rentenkürzung, ja, sogar ein »Trick 17«, weil die Arbeiter und Angestellten nicht bis 67 Jahren arbeiten können und offenbar auch gar nicht mehr gebraucht werden. Viele gehen aus diesen und anderen Gründen (Krankheit) vorzeitig in den Ruhestand und erhalten dadurch eine drastische Rentenkürzung von oft mehr als 20 Prozent.
Bundestagspräsident Karl Lamert indes will für seine Abgeordneten nach drei mageren Jahren jetzt »endlich« eine Diätenerhöhung durchsetzen. Es sei für die Abgeordneten angeblich nicht mehr tragbar, ohne eine Diätenerhöhung das Leben zu meistern.
Hat Lamert ganz vergessen, dass die Rentner schon seit drei Jahren und wahrscheinlich bis 2009 oder 2012 keinerlei Erhöhung der Rente erhalten? Warum hat der Kanzler Schröder Putin sieben Milliarden Euro an Schulden erlassen? Warum zahlen wir 330 Millionen Euro Zuschuss für zwei U-Boote für Israel? Warum gab die letzte Bundesregierung eine Bürgschaft in Höhe von 900 Millionen für den Gaslieferanten Gasprom?
Warum wurden nach der Wende die Rentner im Osten von unserer beitragszahlenden Westbevölkerung voll finanziert mit unseren Beiträgen? Wäre dieses nicht die Aufgabe der Allgemeinheit gewesen, also aller Steuerzahler? Aber nein, hier wurde die Sozialkasse richtig geplündert. Übersiedler aus Osteuropa, Russland etc., die nie einen Cent gezahlt haben, erhalten hier eine Rente, als hätten sie 45 Jahre eingezahlt?
Ich bin jetzt 65 Jahre alt, habe 40 Jahre voll gearbeitet, davon 31 Jahre den Höchstbeitrag an die BfA bezahlt -Êund erhalte 1512 Euro Rente. Davon muss ich die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlen. Ein vom Gehalt her gleichgestellter Oberstudienrat, der nach nur 30 Jahren Dienst mit 58 Jahren in Pension geht, erhält genau das Doppelte von meiner Rente an Pension, obwohl er nie einen Beitrag für seine Altersversorgung zahlen musste.
Dies übernimmt der Steuerzahler. Und: An die Krankenversicherung zahlt der Steuerzahler bei einem Pensionär 70 Prozent aller Kosten als Privatpatient. Er muss sich nur noch für 30 Prozent privat absichern.
GERHARD MEYER33699 Bielefeld

Artikel vom 04.05.2006