04.05.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Anwälte nie arbeitslos

Wo bleibt denn die Eigenverantwortung?

Wer sich auf's Eis begibt, kann ausrutschen.

Zum Thema Streu- und Räumpflicht auf angrenzenden Gehwegen:
Obwohl die Sachlage schon länger bekannt ist, sehe ich durch den Artikel »Streupflicht bei Eisglätte und Schnee« den Begriff »Bürokratendeutschland« bestätigt. Rechtsanwälte werden dank solcher Gesetze bestimmt nie arbeitslos. Wenn endlich einmal die sogenannte Dritthaftung abgeschafft würde - wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche vermeintlicher Opfer eines Glatteisunfalls gegenüber Grundstückseigentümern, die einen Gehweg nicht gestreut haben - hätten unsere Gerichte vielleicht wieder genügend Zeit für andere Rechtsprechungen. Und ein positiver Nebeneffekt wäre die Senkung von Rechtschutzversicherungsprämien. Es kann doch nicht angehen, dass man seine Eigenverantwortung in diesem Land auf Dritte überträgt, wenn man hinfällt, weil es glatt war, oder noch anders, wenn man in einen Teich fällt, nur weil dieser nicht abgezäunt war.
Bei allem gesundem Menschenverstand sollte diese Eigenverantwortung jedem einmal klar gemacht und die Gesetzgebung dringend geändert werden.
DIRK FIßMERper E-Mail

Artikel vom 04.05.2006