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Berufsunfähigkeit
unbedingt absichern

»Job und Krankheit«: Experten am Lesertelefon

Bielefeld (WB/ef). Jeder vierte Deutsche wird bereits vor dem regulären Rentenalter berufsunfähig. Für die meisten Deutschen fällt damit ihre wichtigste Einkommensquelle weg. Gut, wenn man dann richtig versichert ist.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit springen die Berufsgenossenschaften ein. Unfälle sind aber nur zu fünf Prozent Ursache für Berufsunfähigkeit. Zwar besitzen etwa 35 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Basis-Schutz gegen Invalidität. Doch darauf sollten sie sich keineswegs verlassen, warnen Experten. Denn der gesetzliche Schutz bei Erwerbsminderung wurde weiter gesenkt. Und die Anspruchsvoraussetzungen wurden verschärft.
»Die hergebrachten Berufsunfähigkeitsrenten gibt es nicht mehr, sondern nur noch die so genannten Erwerbsminderungsrenten«, erläutert ein Experte. Lediglich ältere Versicherte hätten Bestandsschutz. Laboriert man an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, dann zahlen die Berufsgenossenschaften.
Aber was sind tatsächlich Arbeitsunfälle? Und welche Krankheiten sind beruflich bedingt? Wer keine Berufskrankheit hat, aber dennoch dauerhaft krank, könne bei Erwerbsminderung mit leeren Händen dastehen. Private Vorsorge sei daher für junge Leute geradezu notwendig.
Das Thema ist komplex, viele Fragen drängen sich auf: Worauf muss man achten, bevor man einen Vertrag unterschreibt? Wie hoch sollte die Rente für den Ernstfall sein? Woher weiß man, was der gesetzliche Rentenversicherer bei Erwerbsminderung zahlt? Welche Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente gegeben sein? Was zahlen die Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen? Was ist ein Wegeunfall? Welche Versicherungsbedingungen sind bei Privatpolicen besonders wichtig? Was versteht man unter Nachversicherungsgarantie? Wann wird eine gesundheitliche Schädigung als Berufskrankheit anerkannt? Wann hat eine Versicherungsgesellschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten? Braucht man einen solchen Vertrag überhaupt, wenn man älter als 45 ist?
Drei Versicherungsexperten beantworten morgen von 11 bis 13 Uhr am Lesertelefon kostenlos diese und andere Fragen. Die Rufnummern werden in der morgigen Ausgabe veröffentlicht.

Artikel vom 18.04.2006