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KommentarErmittlungspauschale

Wer die Musik bestellt, zahlt


Klingt doch ganz einleuchtend, der Vorschlag der Polizeigewerkschaft: Weil Straftäter Ermittlungskosten verursachen, sollen sie mit einer Pauschale zur Kasse gebeten werden. Ladendiebe könnten 100 Euro zahlen, Gewalttäter 150 Euro - zweistellige Millionenbeträge flössen so jedes Jahr in die Landeskasse.
Die Bedenken, die das NRW-Innenministerium dagegenhält, sind vielfältig. Von hohem bürokratischen Aufwand ist die Rede und davon, dass die Dienste der Polizei jedem Bürger kostenlos zur Verfügung stehen sollen.
Letzteres kann man unterschreiben, sofern es sich um gesetzestreue Bürger handelt. Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Und Geld ist da: Polizisten wissen aus Erfahrung, dass etwa ertappte Ladendiebe oft erhebliche Beträge bei sich tragen.
In Zeiten, in denen das Land sparen muss und Jugendeinrichtungen vom Tropf nimmt, sind Bedenkenträger nicht gefragt, wenn unkonventionelle Vorschläge zum Füllen der Landeskasse auf dem Tisch liegen. Zumal Otto Normalbürger gegen eine Ermittlungspauschale sicherlich nichts einzuwenden hat. Christian Althoff

Artikel vom 14.04.2006