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Schulgesetz
verfassungswidrig?


Düsseldorf (dpa). Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen halten Teile des geplanten Schulgesetzes für verfassungswidrig und fordern Änderungen. Der Gesetzentwurf verstoße gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip. Danach darf Nordrhein-Westfalen neue Aufgaben nur dann an Kommunen übertragen, wenn es dafür einen finanziellen Ausgleich schafft. Über finanzielle Auswirkungen des Gesetzes mache die Regierung keine Angaben.

Artikel vom 13.04.2006