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Vereine sollen Osterfeuer retten


Von Per Lütje
Löhne (WB). Das Verbot privater Osterfeuer hat in Löhne (Kreis Herford) einen Sturm der Entrüstung ausgelöst - und zu Vereinsgründungen geführt.
Das Ordnungsamt beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2004. Danach gelten als Osterfeuer nur Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen, nicht aber solche, um Gartenabfälle zu verbrennen. In der Vergangenheit erhellten 500 Osterfeuer den Abendhimmel über der 43 000-Einwohner-Stadt. In diesem Jahr genehmigte die Verwaltung lediglich 22 Anträge und löste damit Proteste aus - auch, weil die neue Regelung erst vor vier Wochen verkündet wurde.
Erfinderisch zeigte sich eine Wählergemeinschaft, die verärgerten Bürgern riet, sich zu Vereinen zusammenzuschließen und die Formulare auf ihrer Internetseite zum Herunterladen anbot. »Wir werden mit diesen Anträgen regelrecht lahmgelegt«, stöhnt Löhnes Ordnungsamtsleiter Wolfgang Greinke. Drei Mitarbeiter seien allein damit beschäftigt, sämtliche Feuerstellen zu überprüfen.
Nach Auskunft der Bezirksregierung Detmold obliegt es jeder Kommune selbst, den Umgang mit Osterfeuern zu regeln. Der Zwang, eine Verordnung aufzustellen, ergebe sich aus dem Gerichtsurteil nicht, sagte ein Sprecher.

Artikel vom 13.04.2006