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Straßen bleiben wie sie sind

Bielefelder Westen: Verwaltungsgericht weist Klage ab


Bielefeld (bp). Das Verwaltungsgericht Minden wies jetzt die Klage eines Bielefelders gegen die Stadt ab: Der Kläger wollte erreichen, dass die Weststraße von der Kreuzung Jöllenbecker Straße/Ostwestfalendamm abgebunden, der Autoverkehr stattdessen durch die Albert-Schweitzer-Straße auf die Schloßhofstraße geleitet wird.
Die Albert-Schweitzer-Straße, heute keine Durchfahrtstraße, sollte bis auf die Schloßhofstraße durch gebaut werden. Diese so genannte Westtangente gehörte tatsächlich von den 1960er Jahren an zur Bielefelder Verkehrsplanung, wurde aber inzwischen aufgehoben.
Vor gut zwei Jahren waren die ursprünglichen Pläne allerdings wiederbelebt worden - gegen den ausdrücklichen Widerstand der Anlieger. Der Autoverkehr sollte in einer Art Ring über die Miele-, Bündner-, Apfel- und Albert-Schweitzer-Straße vom Ostwestfalendammtunnel um die Innenstadt herum geführt werden.
Auf diese Planungen hatte sich der Kläger berufen. Er begehrte eine Verkehrsberuhigung der Schloßhofstraße dadurch, dass diese nicht mehr über die Weststraße angefahren werden könnte.
Das Verwaltungsgericht fällte sein Urteil in mündlicher Verhandlung und befand, der Kläger habe keinen Anspruch darauf, dass die Weststraße »eingezogen«, das heißt: nicht für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werde. Zudem habe die Stadt die fraglichen Straßen bereits durch verkehrsberuhigende Maßnahmen so gestaltet, dass sie nicht zur Durchfahrt einladen.
Besonders die Freie Scholle hatte sich dafür eingesetzt, die Albert-Schweitzer-Straße nicht zum Teil einer Umgehungsstraße zu machen: Sie gestaltet dort eine komplette Siedlung neu, will zudem ein Nachbarschaftszentrum bauen. Die insgesamt 21 Millionen Euro hätte die Genossenschaft nicht investiert, wären die Tangentenpläne realisiert worden.

Artikel vom 13.04.2006