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Ich-AG-Förderung
jetzt beantragen


Bielefeld (WB). Wer als Existenzgründer die bislang noch geltende dreijährige Förderung mit Zuschüssen für Ich-AGs und Überbrückungsgeldern in Anspruch nehmen möchte, der muss beides spätestens bis zum 30. Juni diesen Jahres bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn ab dem 1. Juli soll beides zu einer einheitlichen Existenzgründerleistung zusammen gelegt werden, wie die Bielefelder Agentur für Arbeit mitteilt. Weiter Auskünfte unter Tel. 0521/5 87 77 77 oder unter
www.arbeitsagentur.de

Artikel vom 13.04.2006