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Attacke auf Ladendetektiv: Dieb
schlägt Verfolger Koffer vor Kopf

Vor Gericht spielt der Angeklagte die Tat herunter: Bewährungsstrafe


Bielefeld (hz). Mit einem für die Schwere der Tat milden Urteil von zehn Monaten Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit ist ein einschlägig vorbestrafter Ladendieb vor dem Amtsgericht davon gekommen. Der Tunesier (27) hatte am 11. Oktober 2005 in der Galeria Kaufhof mit einer brutalen Tat für Aufsehen gesorgt. Bei der Flucht vor zwei Ladendetektiven schlug er einem der Verfolger die Beute vor den Kopf - einen 4,5 Kilo schweren Besteckkoffer aus Metall.
Immerhin ging der Angriff für den Attackierten relativ glimpflich aus. Die Kopf- und Nackenschmerzen seien einen Tag später verschwunden gewesen, berichtete der Detektiv vor Gericht. Und der Kriminelle, der sich mit dem Koffer im Wert von 89 Euro den Fluchtweg freikämpfen wollte, wurde von den beiden Verfolgern überwältigt und anschließend der alarmierten Polizei übergeben.
Beim Prozess versuchte der in Bielefeld lebende Angeklagte, der sich zudem wegen eines weiteren Ladendiebstahls in einem Drogeriemarkt an der Heeper Straße verantworten musste, seine Taten herunterzuspielen. Von Kofferattacke und Schlägerei mit den Detektiven wollte der arbeitslose Tunesier nichts wissen. Er habe vielmehr nach seiner Festnahme ruhig auf die Polizei gewartet, berichtete der wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstählen vorbestrafte 27-Jährige.
Als Motiv für die Diebstähle in Kaufhaus und Drogeriemarkt gab der Angeklagte seine schlechte finanzielle Lage an. Er lebe von 345 Euro Arbeitslosenunterstützung im Monat und habe den Besteckkoffer gestohlen, um nach Verkauf der Beute eine Bahnfahrt zu seinem dreijährigen, in Magdeburg lebenden Sohn bezahlen zu können, so der Tunesier. Im übrigen habe er sich in der Zwischenzeit »völlig verändert«.
»Sehen Sie zu, dass Sie sich in Zukunft straffrei führen«, schrieb Vorsitzender Richter Klaus Schmitz dem 27-Jährigen ins Stammbuch. Weil der Jurist jedoch nicht so ganz an den plötzlichen Sinneswandel des Angeklagten glauben mochte, ordnete Richter Schmitz an, dass der Tunesier der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt wird.

Artikel vom 13.04.2006